Eignungsprüfung
Überprüfung der Eignung in folgenden Bereichen:
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE AUFNAHME
Neben der REIFEPRÜFUNG bildet die EIGUNGSPRÜFUNG eine Aufnahmevoraussetzung.
EIGNUNGSPRÜFUNG
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Nächster Termin: 9. Juli 2020
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Dauer: 8.00 – ca. 16.00 Uhr
Inhalte der Eignungsprüfung:
Musikalische Bildbarkeit:
Überprüfung der Stimme sowie des Gehörs und des Rhythmusgefühls; gefordert wird das Vorsingen eines einfachen Liedes nach eigener Wahl sowie das Erfassen rhythmischer Phrasen; Vorkenntnisse auf einem Instrument sind nicht erforderlich.
Schöpferisches Gestalten:
Herstellen einer praktischen Arbeit im Bereich der Werkerziehung und einer weiteren im Bereich der Bildnerischen Erziehung;
Körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit:
Hindernisparcours, Geschicklichkeitsübung, 15 min. Dauerlauf
Kontakt und Kommunikationsfähigkeit:
Strukturiertes Interview über Einstellung zum Berufsfeld, Motivation, Einblick in die soziale Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
Aufnahme:
Über die Aufnahme entscheidet die Eignungsprüfungskommission unter dem Vorsitz der Schulleiterin. Das Ergebnis der Eignungsprüfung (bestanden/nicht bestanden; Aufnahme; Warteliste) wird im Laufe der Woche nach der Eignungsprüfung schriftlich mitgeteilt.